10.09.2026
Vortrag

Jeder von uns kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst entscheiden zu können. Von einem Tag auf den anderen kann die Fähigkeit Entscheidungen eigenständig treffen zu können verlo-ren gehen. Um sicherzustellen, dass im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestimmte Behandlungen oder die medizinische Versorgung nach eigenen Vorstellungen durchgeführt oder unterlassen wird, sollte schon in gesunden Tagen durch eine Patientenverfügung Vorsorge getroffen werden.
Über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und was darin geregelt werden kann, berichtet der Chefarzt der Abteilung Innere Medizin des Kreiskrankenhauses Grünstadt Dr. Hans Münke in seinem Vortrag.
Der Eintritt zu diesem Vortrag ist frei; Spenden für den Verein der Förderer und Freunde des Kreiskrankenhauses Grünstadt sind willkommen.