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Lob- und Beschwerdemanagement

Terminierung, Aufnahme und Belegung

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Sie erreichen das Kreiskrankenhaus Grünstadt, soweit Sie von außerhalb kommen, über die Autobahn A6 (Mannheim–Saarbrücken, Abfahrt Grünstadt); die Zufahrt innerhalb der Stadt ist ausgeschildert.

Aus Süden oder Norden fahren Sie am besten über die Bundesstraße B 271 an.

Zug- und Busverbindungen haben Sie ab Bahnhof Grünstadt.

Bereich

Stockwerk

Fachbereich

Durchwahl

Stationsleitung

Stv. Stationsleitung

Intensivstation

3.OG


510

Constantin Suweis

Anja Berst

Anästhesiepflege

UG


138

Franziska Goncalves

 

OP-Pflege

UG


140

N.N.

Michael Jaeger

Notfallambulanz

EG


216

Gabriele Lichtmannegger

Jens Westenweller

Station 1

EG

Innere Medizin/ Geriatrische Komplexbehandlung

231

Daniela Varady

Kelly Schlick

Station 3

1.OG

Geburtshilfe

331

Claudia Goldner

Ulrike Kirchner

Station 4

1.OG

Gynäkologie und Orthopädie

341

Christiane Schreiber

Viviane Gewissen

Station 5

2.OG

Innere Medizin

431

Dirk Tremmel-Dietrich

Astrid Jonas

Station 6

2.OG

Innere Medizin/ HNO

441

Annette Kaiser

Jane Angst

Station 7

3.OG

Allgemeine Chirurgie / Viszeralchirurgie

531

Andrea Dinger

Matthias Büchner

Station 8

3.OG

Orthopädie

541

Peter Mock

Tanja Stockinger

Die Stationen sind telefonisch unter 06359/809-Durchwahl (siehe Tabelle oben) erreichbar.

Besuchszeit Stationen: 14:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind in Absprache mit dem Pflegepersonal möglich.

Es sind maximal 2 Besucher*Innen gleichzeitig pro Patient*In erlaubt. Eine Maximalbeschränkung der Besucheranzahl pro Tag gibt es nicht, wir bitten Sie jedoch, die maximale Anzahl an Besuchenden auf ein zumutbares Maß zu beschränken. Geschwister auf der Wochenbettstation zählen dabei nicht zur Maximalbesucheranzahl eines gleichzeitigen Besuchs.

Für kleine Spaziergänge und den Aufenthalt im Freien stehen unseren Patientinnen und Patienten sowie deren Besuchern unsere gepflegten Außenanlagen zur Verfügung. Für Kinder ist ein kleiner Spielbereich eingerichtet.

In den Patientenzimmern können Patient*Innen kostenlos telefonieren. Sprechen Sie dafür bitte unsere Pflegekräfte an. Die Benutzung des Mobiltelefons ist gestattet.

Bei Fieber und/oder Erkältungssymptomen sehen Sie dringlichst von einem Besuch zum Schutz Ihres/r Angehörigen und zum Schutz unseres medizinischen und pflegerischen Personals ab.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB

Der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen (Hilfsmittel, häusliche Pflege, Reha-Aufenthalte) im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Damit das Krankenhaus tätig werden darf hat der Gesetzgeber die Vorgabe erlassen, dass die Patienten eine Einwilligung zum Entlassmanagement dem Krankenhaus geben müssen. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten; alle geplanten Maßnahmen werden mit den Patienten abgestimmt. Auf Wunsch werden Angehörige oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Sollten die Patienten kein Entlassmanagement wünschen, muss keine Einwilligung erteilt werden. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich oder elektronisch eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen.

Ansprechpartner für das Entlassmanagement

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement wenden Sie sich im Kreiskrankenhaus an die Patientenverwaltung oder den Sozialdienst; die zuständige Kranken-/Pflegekasse steht Ihnen bei Fragen ebenso zur Verfügung.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir möchten sicherstellen, dass Sie sich in unserer Klinik jederzeit gut aufgehoben fühlen. Ihr Wohlbefinden und Ihre Zufriedenheit liegen uns sehr am Herzen. Daher legen wir großen Wert auf Ihr Feedback.

Ob Sie positive Erfahrungen mit unserem Team, den Behandlungen oder dem Ablauf gemacht haben, oder ob es Punkte gibt, die wir verbessern können – wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Mit Ihrem Lob und auch Ihrer Kritik helfen Sie uns, die Qualität unserer Leistungen kontinuierlich zu optimieren.

Ihre Rückmeldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir nehmen uns Zeit, jedes Anliegen sorgfältig zu prüfen und darauf zu reagieren. Falls Sie eine Antwort auf Ihre Rückmeldung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.